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13.09.2011, 20:49 Uhr

Ziffer 95 wirklich nnötig??

Hallo zusammen,

kurz vorweg. Ich bin seit Ende 2006 im Besitz der Klassen C CE C1 C1E.
Ich bin kaufmännischer Angestellter in einer Holzhandlung. Mein Chef hat mir damals den Führerschein bezahlt, für den Fall das im Lager viel zu tun ist und ich so auch mal eine Tour, sozusagen als Springer, übernehmen kann. Jetzt habe ich den Führerschein verlängern lassen. Dennoch haben die vom Strassenverkehrsamt mir den Führerschein bis 2016 verlängert. (ohne Ziffer 95). Jetzt ist die Frage: Da ich mit dem Führerschein nicht meiner Hauptbeschäftigung nachgehe, sondern als Kaufmännischer Angestellter beschäftigt bin, benötige ich denn trotzdem die Ziffer 95? Wenn es hoch kommt, fahre ich einmal im Quartal, wenn überhaupt. Eher weniger!
Überall heist es ja schließlich gewerbsmäßige Nutzung der Fahrerlaubnis..
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden