Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gürkan
28.03.2011, 17:47 Uhr

1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

Hallo Leute,

am Donnerstag Abend wurde ich von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige, einen Punkt un 40€ Strafe bekommen, weil mein Reifen nicht die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6mm hatte.

Ich habe meinen Führerschein erst seit 5 Monaten, ist aufgrund dieses Punktes mein Führerschein in Gefahr??
(es war der erste Vorfall)

Danke im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern conti69
28.03.2011, 22:20 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

hallo gürkan dein führerschein ist zwar nicht in gefahr. Aber da du noch in der Probezeit bist bekommst du die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehem und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.Das Schreiben bekommst du von der Bußgeldstelle.Liebe grüße conti69

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.03.2011, 06:56 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

Ein abgefahrener Reifen ist ein B-Verstoß.
Bleibt es bei dem allein, hast du keine Folgen bzgl. deiner Probezeit zu erwarten.

Erst ein zweiter B-Verstoß (oder ein A) würde das mit sich bringen, was conti69 listete.

Siehe http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.03.2011, 07:58 Uhr

zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)

@Conti69. Die Aufforderung kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.

Siehe hier
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par
=2a

unter §2a (2)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen