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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
15.11.2010, 12:24 Uhr

Aktuelle Fahrtipps-Startseite

"Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss blinken. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht. Wer nach links oder rechts abbiegen will, blinkt nach links oder rechts. Eigentlich einfach, warum gibt es dann bei der abknickenden Vorfahrt so oft Verwirrung?"

Verwirrung stiftet hier die Aussage, dass das Folgen des Straßenverlaufs ein Abbiegevorgang ist. Im rechtlichen Sinn abgebogen wird, wenn der Straßenverlauf verlassen wird (auch geradeaus).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
15.11.2010, 19:25 Uhr

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Und für welchen Fahrer ist es von Bedeutung was abbiegen "im rechtlichen Sinn" bedeutet?
Wenn man mit seinem Fahrzeug eine 90°-Kurve fährt, obwohl man auch anders fahren könnte muss man ja wohl blinken und DAS ist eigentlich einfach und sollte nicht für Verwirrung sorgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Verkehrsteilnehmer
17.11.2010, 01:26 Uhr

zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite

Hier im Kaff gibt es auch Blinkmuffel.

Genau: bei abknickender Vorfahrtstraße sollten Links oder Rechtsabbieger blinken, und das macht auch nicht jeder aber so was wird in der Fahrschule einen verklickert. Beim Drehen sollte man ebenfalls den Blinker tätigen, aber manche halten es auch nicht für nötig...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
17.11.2010, 11:12 Uhr

zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite

"Und für welchen Fahrer ist es von Bedeutung was abbiegen "im rechtlichen Sinn" bedeutet?"

Wer geradeaus den Straßenverlauf verläßt, also abbiegt, der muss nach §9(3) den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern beachten. Umgekehrt hat ein Radfahrer, der geradeaus fährt keinen Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, dass nach rechts der abknickenden Vorfahrt folgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
27.11.2010, 19:04 Uhr

zu: Aktuelle Fahrtipps-Startseite

Ich blinke nur wenn ich der Vorfahrsstrasse folge.Ich betätige den Blinker auf Grund der Anweisung im Zusatzschild.Alles andere ist nicht nötig.Ich betätige
keinen Blinker beim Verlassen der Vorfahrsstrasse. Man liest sich den Text des
Zusatzschildes einmal durch!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

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