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 Yoshi08
30.10.2010, 07:56 Uhr
geblitzt in Ungarn..
Hallo,
ich bin evtl. in Ungarn mit ca. 155 statt 130 geblitzt worden, ich bin noch ein Monat und wenige Tage in der Probezeit. (Autobahn M1, ziemlich am Anfang nähe Wien, steht da ein 130er Blitzer, weiß jemand bescheid, oder war's nur die Sonne?)
Es heißt ja auch, seit Oktober 2010 habe sich etwas geändert, heißt das, wenn ich geblitzt worden wäre, dass ich dann Punkte dafür in Deutschland haben könnte und meien Probezeit durch Aufbauseminar verlängert wird?
Vielen Dank schon jetzt!
MFG
Yoshi08
 durbanZA
30.10.2010, 13:58 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
Hallo. :)
Ohne jetzt die Vollstreckbarkeit zu thematisieren:
Der Verstoß wird nach ungarischem Recht geahndet. Er wird nicht ins VZR eingetragen und hat in Deutschland keine Auswirkungen; auch nicht hinsichtlich der Probezeit.
mfG
Durban
 Yoshi08
31.10.2010, 08:04 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
ah alles klar, das beruhigt mich sehr =)
Aber meiner Meinung nach ist doch die Vollstreckung seit Oktober 2010 so gut wie sicher - sofern ich eben geblitzt wurde..?!
Lg
Yoshi08
 carhol
31.10.2010, 10:04 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
vollstreckbar sind nur strafen über 70€ (incl. gebühren) und wenn das schreiben auf deutsch, bzw. eine deutsche übersetzung beiliegt, erfolgt.
mfg
 durbanZA
31.10.2010, 13:38 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
Ist das Abkommen denn schon in Kraft?
 Georg_g
31.10.2010, 15:49 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
Nein, die Regelung ist noch nicht in Kraft. Sie wird allerdings für alle Bescheide gelten, die ab dem Inkrafttreten erlassen werden, auch wenn der Tattag vor dem Inkrafttreten lag.
 Yoshi08
03.11.2010, 16:35 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
ok vielen Dank =)
 durbanZA
04.11.2010, 14:26 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
Danke für die Info!
 Georg_g
04.11.2010, 18:24 Uhr
zu: geblitzt in Ungarn..
Die Regelung ist übrigens mittlerweile in Kraft getreten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte
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In Moorgebieten
An Flussläufen
An Seen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Sie dürfen halten
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