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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JuTa
27.08.2010, 17:04 Uhr

Probezeit bei Führerscheintausch?

ich hoffe mir kann jemand helfen...
Mein Freund hat seit 1997 einen Führerschein in Ägypten. Da er jetzt in Deutschland lebt, hat er letztes Jahr einen Deutschen Führerschein gemacht, für den er "nur" Fahrstunden nehmen musste (keine Theorie) und die theoretische und die praktische Prüfung machen musste. Jetzt ist das Problem, dass er in mit 25km/h zu schnell außerorts geblitzt worden ist (natürlich nicht absichtlich). Sollte er sich jetzt noch in der Probezeit befinden, heißt das: Aufbauseminar. Wenn nicht 1 Punkt.
Weiß jemand wie das mit der Probezeit bei Führerscheintausch ist?

Liebe Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.08.2010, 17:33 Uhr

zu: Probezeit bei Führerscheintausch?

Hallo.

Wenn Dein Freund in Ägypten länger als zwei Jahre im Besitz seiner (ägyptischen) Fahrerlaubnis war, wurde die FE ohne Probezeit erteilt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JuTa
27.08.2010, 17:41 Uhr

zu: Probezeit bei Führerscheintausch?

Jetzt ist das Wochenende gerettet :-) Vielen lieben Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.08.2010, 19:27 Uhr

zu: Probezeit bei Führerscheintausch?

Na dann schönes Wochenende!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen