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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KiEK
28.07.2010, 13:39 Uhr

Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Hi. Also wurde kürzlich in einer 30er Zone mit 40 angehalten und es hat sich rausgestellt das die Mofa die ich fahre eigentlich auf 25 gedrosselt sein sollte. Habe einen Autoführerschein in der Probezeit (1 Jahr)

Womit muss man da rechnen? Habe erstmal nur direkt vor Ort gesagt bekommen, dass ich das Fahrzeug erstmal nicht führen darf, und das die Drossel nachträglich innerhalb von 10 Tagen nachgerüstet werden muss.

Gruß iK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2010, 18:50 Uhr

zu: Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Zumindest ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wird man dir nicht vorwerfen können, da in der Klasse B auch die Klasse M enthalten ist und das Mofa/Moped die Bedingungen an ein Klasse-M-Fahrzeug erfüllt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Regel "rechts vor links" beachten

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen