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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lascolinho
27.07.2010, 21:16 Uhr

Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft

Hallo!
Ich wurde vor einiger Zeit geblitzt mit zuwenig Abstand.
Der Bußgeldbescheid kam sehr spät und mit falschen Beweisbilder ( hab damals schon ins Forum geschrieben: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19821&a
mp;forum=5
)
Daraufhin habe ich Einspruch wegen der falschen Bilder eingelegt und es kam ein neuer Bescheid mit den richtigen Bildern.
Inzwischen waren aber die 3 Monate der Verjährung überschritten.
Also habe ich dies auch erneut wieder geschrieben.
Dieser Einspruch wurde jetzt( erneut 2 Monate später) ohne Begründung abgelehnt und mir wurde geschrieben, dass der Fall jetzt
an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
Was bedeutet das für mich ?
Kann sich die Sache noch so für mich klären oder muss ich jetzt zu einer Gerichtsverhandlung?
Kommen da noch mehr Kosten auf mich zu ?

Danke im Voraus

Gruß

Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lascolinho
28.07.2010, 20:48 Uhr

zu: Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft

keiner eine Idee ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.07.2010, 21:19 Uhr

zu: Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft

Meine Idee dazu: Wende dich an
www.verkehrsportal.de

Da tummeln sich viele, die in der Sparte auch beruflich zuhause sind und dir gerne und kompetent mit ihrem Wissen im Forum zur Seite stehen.
Übrigens kostenfrei - nur registrieren musst du dich (wie hier auch ;o) ).
Alles Gute

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
30.07.2010, 12:36 Uhr

zu: Einspruch abgelehnt - weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft

Du hast einen Verkehrsverstoß begangen, aber Einspruch eingelegt, weil ein Sachbearbeiter die falschen Bilder in den Umschlag getan hat.

Wenn der Übeltäter korrekt ermittelt worden ist, wird die Verjährung unterbrochen.

Ein Grund zur Einstellung des Verfahrens ist die Verwechselung der Bilder jedenfalls nicht.

Somit läuft die Mühle weiter....

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