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17.02.2010, 23:42 Uhr

Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)

Hallo,
vorhin hab ich wohl beim ausparken ein Auto leicht angefahren. Ich hab es erst gemerkt als ich außen Supermarkt raus bin und an meiner (Plastik)-Stoßstange vorne Spuren sah welche ich vor 2 Tagen noch nicht hatte(zu 70% sicher)

Es ist an paar kleinen Stellen ein bisschen Lack ab, sehen fuer mich jetzt auch nicht aus wie Kratzer und hab auch KEINE andere Farbe an den Stellen.

Als ich dann wieder zurück war, war das Auto schon weg. Ich weiß jetzt auch nichtmal genau was es für eine Farbe hatte dunkelblau,gruen,...oder schwarz.
Also hab ich, wenn der Schaden wirklich vom ausparken kam und am anderen Fahrzeug auch Spuren sind, Fahrerflucht begangen?
Wenn ich mich 24 Stunden danach noch bei der Polizei melde(morgen nach der Arbeit) wird es nicht so schlimm eingestuft oder?

Danke schonmal für die Antworten

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18.02.2010, 10:16 Uhr

zu: Auto angefahren! (leider nicht sofort mitbekommen)

hast du kein telefon?
die polizei hat eins.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken