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10.01.2010, 22:24 Uhr

zu: nichtbeachten der vorfahrt

Hallo, willkommen im Forum.
Wenn Du (wie Du ja schreibst) zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit gewesen bist, so wird die Fsst erneut eine MPU -dieses mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung- fordern.
Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlage für die MPU ist dieses mal § 2a Abs. 5 a.E. StVG.
Ich persönlich finde diese Rechtsgrundlage (bzw. die zwingende MPU- Folge) für misslungen, aber meine Meinung zählt ja nicht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h