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20.06.2009, 19:56 Uhr

Autofahren trotz zwangsstilllegung

mir wurde das Auto stillgelegt(tüf und Asu abgelaufen, hatte vergessen es neu zu machen), ich war in Gedanken und hatte leider die Stilllegungsplakette (die mir kurz zuvor angebracht wurde)auf der Frontscheibe nicht bemerkt. Die Polizei hielt mich nach zirka 1 Minute später an, als wenn Sie auf mich gewartet hätten. Der Polizist stellte gleich eine Strafanzeige gegen mich.
Die Fragen ist, was kann mir da passieren bekomme ich Punkte, verliere ich mein Führerschein oder vielleicht schlimmeres Ich wäre Euch dankbar, wenn Jemand mir eine Antwort geben kann

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21.06.2009, 02:19 Uhr

Vielen Dank

vielen Dank Kahleberger für Deine Antwort, daß hat mich etwas beruhigt.
Nur weist Du,daß mit der Strafanzeige macht mir Kopfschmerzen

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21.06.2009, 13:38 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

Ein roter Punkt am Auto.......und den siehtst du nicht..............haha
Jack

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21.06.2009, 16:08 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist das A und O im Umgang mit anderen Menschen, die auch fahren. Dir scheint das gleichgülltig zu sein. Also trage auch die Konsequenzen...........und gib deinen Lappen ab..............Ist besser so für alle!!
Jack

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21.06.2009, 20:07 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

guter Rat, mister Jack405

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen