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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaffeeundkuchen
04.06.2009, 00:11 Uhr

Rechnung der Punktetilgung

heute bin ich wohl beim knapp über rot fahren geblitzt worden. zwar habe ich keinen blitz bemerkt, dort stand aber ein gerät und die ampel war definitv rot, ca ne sekunde, gehe mal von etwas über einer sekunde aus.

nun habe ich schon ein paar punkte (die fahrerflucht war "nur" ein geschrammtes straßenschild)

also, bisher:

winter 2003/04: 7 punkte (fahrerflucht / normal tilgungsfrist 5 jahre)

märz 2004: 4 punkte (rote ampel/ tilgungsfrist ??? bekam damals den führerschein abgenommen für einen monat)

heute, also 3.6.2009: evtl 3-4 punkte (rote ampel)



jetzt bin ich etwas irritiert, durch verschiedene foren im internet.

wie viele punkte hatte ich heute vor meinem verstoß?
ist der von 2004, der rotlichtverstoß, erst nach 5 oder mehr jahren getilgt oder schon nach zweien? hatte ja einen führerscheinentzug von einem monat...

danke für eure antworten, ich bin echt verzweifelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fulldepp
04.06.2009, 22:38 Uhr

wie mein Nickname schon sagt!!!

[Dieser Beitrag wurde vom Moderator wegen beleidigender Äußerungen entfernt]

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2009, 14:14 Uhr

zu: Rechnung der Punktetilgung

Hallo.

Um genauers sagen zu können, müsstest Du verraten, wann jeweils die Rechtskraft der betreffenden Entscheidung war, also die Rechtskraft des Urteils (Unfallflucht) bzw. des Bußgeldbescheides (Rotlichtverstoß); danach bemisst sich die Tilgungsfrist der VZR-Eintragungen.

Letztendliche Sicherheit erreichst Du nur, wenn Du kostenlos beim KBA Deinen Punktestand abfragst.
Die Behörde ist recht kundenfreundlich und hält das entsprächende Formular auf www.kba.de zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaffeeundkuchen
05.06.2009, 21:33 Uhr

zu: Rechnung der Punktetilgung

danke für den tipp! leider ist die nummer jetzt (abends/we) nicht mehr erreichbar.

mit den angegeben daten war schon die rechtskraft gemeint.

prinzipiell geht es wohl darum, ob es sich bei dem ersten rotlichtverstoß um eine straftat oder eine ordnungswidrigkeit handelt. sonst müsste es ja getilgt sein.
ich bekam wie gesagt 4 punkte und einen monat den führerschein weg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

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Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt