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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathy 23
02.04.2009, 15:41 Uhr

Zu Handy am Steuer

Das heißt also im Klartext, wenn ich die 40 euro plus Bearbeitungsgebühren zahle, bin ich erst mal so gesehen aus der Sache raus!!!!
Denn meine verlängerte Probezeit ist erst nächstes Jahr im April abgelaufen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.04.2009, 23:27 Uhr

zu: Zu Handy am Steuer

Das ist richtig.
Dein Handytelefonat hat dich der nächsten Sanktion zwar ein Stück weit näher gebracht, weil du dir nun auch keinen B-Verstoß mehr leisten darfst.
Aber wenn du dir nun in deiner Restprobezeit nichts mehr zu Schulden kommen lässt, ist der Drops damit gelutscht.

Hier für dich noch einmal eine genauere Auflistung der B-Verstöße:

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus.

Was A-Verstöße sind, hat dir @Kahleberger in deinem anderen Thread ja schon rübergebracht ;o)


LG von Peg,
die immer noch von den Socken ist, dass ein Probezeitler sagt,
von A- und B- Verstößen noch nie was gehört zu haben.
Vor allem nach einer absolvierten Nachschulung
*grübel*

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

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An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

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Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

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