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22.01.2009, 09:04 Uhr

Autokauf bzw. Auto abholen

Hallo!

Meine Eltern haben sich einen neuen Wagen (beim Vertragshändler) gekauft und er soll morgen nachmittag abgeholt werden!

Leider ist mein Vater ab morgen früh aber auf Montage und es ist ihm nicht möglich das Auto selbst abzuholen. Der Wagen wurde jedoch auf ihn zugelassen und er hat den Kaufvertrag unterzeichnet (ich war aber beim kauf dabei, der Verkäufer kennt mich also).
Reicht es, wenn mein Vater eine kurze Erklärung, in der die Vollmacht den Wagen abzuholen an mich oder meine Mutter (also seine Ehefrau) abgetreten wird, unterschreibt?

Hoffe auf Antworten.
Gruß, Anna

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"