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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr

"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.

Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.

Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?

Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.01.2009, 01:27 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

ausserhalb der genannten Zeiten: ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Ich danke Dir!

Und: Frohes neues Jahr an alle!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen