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 bolek
15.10.2008, 18:41 Uhr
Kann jemand helfen??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?
Höchstens 24 Stunden
Auch noch nach Wochen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
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