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 bolek
13.10.2008, 12:06 Uhr
Wann verfällt die Strafe??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Pkw
Motorrad mit Beiwagen
Motorrad ohne Beiwagen
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