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 Meloneneis2
21.07.2008, 17:44 Uhr
Unfall 18.06.2008
So, habe da mal so einige Fragen. Am Freitag hatte ich (18) einen Unfall. Und zwar war es kurvig und nass. Nach Aussagen der zeugen, war ich zu schnell, was aber nicht stimmen kann, da ich die Gefährdung der Straße kenne. Ich denke mal ich bin um die 50 gefahren. Das auto geriet ausser Kontrolle, ich konnte nicht bremsen und das lenkrad drehte völlig durch. Das ganze ging so 300m, auf der linken seite standen 3 personen, ich wollte keinem schaden zufügen. also versuchte ich so fest es geht nach rechts zu lenken. Das machte ich auch. Und flog nen 6 m hang runter und blieb zwischen 2 bäumen stecken. Anschließend kam die Feuerwehr, die mich rausschneiden musste, da ich eingeklemmt war, und Krankenwagen, weil ich viele Schnittwunden durch die Scheibe hat.
So meine Fragen.
Was kommt auf mich zu? Eine Nachschulung? Anzeige? Würde mich über eine Antwort freuen.

 Meloneneis2
21.07.2008, 17:47 Uhr
zu: Unfall 18.06.2008
Oh, der Unfall war am 18.Juli nicht Juni.
 jules17
21.07.2008, 18:38 Uhr
zu: Unfall 18.06.2008
Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde (was ziemlich sicher der Fall ist),
dann wird dir vorgeworfen, mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein.
(Abstreiten ist nicht möglich, da es zum Unfall kam. Du warst einfach zu schnell unterwegs für die Situation/das Wetter)
Das kostet so weit ich mich erinnere 50 € (zzgl. Gebühren) und bringt dir auf jeden Fall 3 Punkte ein.
Da es ein A-Verstoß ist, wird deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und du musst zur Nachschulung. (Sofern du noch in der Probezeit bist)
 Meloneneis2
05.09.2008, 21:01 Uhr
zu: Unfall 18.06.2008
Es war nur 35 Euro Strafe mehr nicht..
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?
Mit einem
- Pkw, der abgeschleppt wird
- Lkw, der liegen geblieben ist
- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
An Taxenständen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
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