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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern emhawe
04.05.2008, 18:29 Uhr

Klasse C abgelaufen, was ist zu tun ?

Hallo, wer kann mir sagen, was ich tun muss,
um einen Führerschein der Klasse C bzw. CE wieder zu aktualisieren?
Habe ihn nicht erneuern lassen und er war nur bis 12. 2005 gültig.
Muss man damit praktisch eine neue Prüfung ablegen oder genügt der erneute ärztliche Nachweis ?
Danke für eine gute Info !
Hans

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
04.05.2008, 19:04 Uhr

zu: Klasse C abgelaufen, was ist zu tun ?

Da hast du leider Pech gehabt. Du mußt die komplette Prüfung (Theorie und Praxis) ablegen - und das wird wohl ohne entsprechende Vorbereitung nicht möglich sein.

Die "Galgenfrist" um die Fahrerlaubnis ohne Prüfung wieder "aufleben" zu lassen beträgt genau 2 Jahre (Datum des Gültigkeitsablaufs).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
05.05.2008, 14:23 Uhr

zu: Klasse C abgelaufen, was ist zu tun ?

du must die prüfung nochmals machen, allerdings kannst du dir die stunden teilweise schenken. geh mal zu einer entsprechenden fahrschule. bei uns bieten einige schon sondertarife für "die vergesser" an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.05.2008, 17:19 Uhr

zu: Klasse C abgelaufen, was ist zu tun ?

@kahleberger
ist kein fehler im system.
finanzamt und gez wollen was von dir,
die "vergesslichen" ce-ler wollen was vom sva.

rennst ja auch nicht zum f-amt wenn sie dich "vergessen" haben und bringst ihnen die steuern vorbei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
07.05.2008, 11:44 Uhr

zu: Klasse C abgelaufen, was ist zu tun ?

"rennst ja auch nicht zum f-amt wenn sie dich "vergessen" haben und bringst ihnen die steuern vorbei."

Nicht?
Wäre das dann keine Steuerhinterziehung?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Über Notrufsäulen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren