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21.04.2008, 13:04 Uhr

Ordnungsamt und Behörde

Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid von der Ordnungsamt bekommen, wegen Geschwindigkeitüberschreitung von 54 km/h innerhalb geschlossener Ortsschaften:

175 € + Gebühren
2 Monate Fahrverbot (habe heute morgen Führerschein abgegeben)
4 Punkte in Flensburg

sonst stand da garnichts....

Wie ich informiert bin, bekomm ich in den nächsten Tagen, Post von der Behörde, da ich in der Probezeit bin ...

meine Frage:
es kann zu einem Entzug des Führerscheins führen (meinte ein Angestellter in der Ordnungsamt, Verkehrsabteilung)
wenn ich einen Entzug bekommen würde, von wem würde ich dies bekommen ?? von der Ordnungsamt oder von der Behörde (wird ein Entzug zusammen mit dem Schreiben wegen Probezeitverlängerung und Seminar mitgeschickt ?? )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.04.2008, 16:13 Uhr

zu: Ordnungsamt und Behörde

Du bekommst keinen Führerscheinentzug, solange es dein erster Probezeitrelevanter Verstoß war.

Nur 2 Monate Fahrverbot.
Die Post bzgl. der Probezeit (Aufbauseminar, etc.) kann teilweise extrem lange (halbes Jahr oder noch länger) dauern.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?

Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden

Damit Auffahrunfälle vermieden werden

Damit die Räder rechtzeitig blockieren