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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hango
04.04.2008, 13:11 Uhr

A1 auf A anrechnen lassen....

Hallo,

ich habe nun seit 6 Jahren einen A1 Führerschein und auch ein Motorrad, welches der A1 Regelung entspricht.

Nun möchte ich den A Führerschein machen und will wissen, ob ich dann trotzdem noch 2 Jahre mit 34 PS fahren darf, oder schon früher offen, da ich ja schon 6 Jahre lang einen A1 Schein besitze.


Danke schon im Voraus,

Norman

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
04.04.2008, 13:27 Uhr

zu: A1 auf A anrechnen lassen....

Solange Du noch nicht 25 Jahre alt bist, gilt auch in Deinem Fall die Regelung mit den zwei Jahren Leistungsbeschränkung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad mit Beiwagen

Motorrad ohne Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist