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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Martini
17.03.2008, 21:54 Uhr

Automietung, Führerschein?? Problem hilfe bitte!!

Hallo alle zusammen,

ich hab da ein problem, ich will mir ein auto mieten das geht aber nicht weil ich mindestens ein jahr den Führerschein haben muss. Ich hab aber mein führerschein schon über ein Jahr. Das heisst ich bin 20 jahre und mit 18 hab ich den gemacht.

das Problem ist das ich schon mal den führerschein abgeben musste, hab den aber am 15.09.07(ausstellungsdatum) wieder gekriegt.

meine frage: - kann ich jetzt einfach zur führerscheinstelle gehen und sagen das ich den führerschein schon frühere hatte, das die mir einfach ein stempel drauf machen mit den datum wann ich den gemacht habe???
- muss ich da irgendein nachweis mitbringen oder wie läuft das??
- oder sieht das zwecklos aus???

danke schon mal in vorraus für die antwort

Mfg
Martini

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.03.2008, 12:34 Uhr

zu: Automietung, Führerschein?? Problem hilfe bitte!!

D.h. du hast eine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen, weil der Schein komplett weg war, oder?
Dann hast du bei sowas schlechte Karten. Autos kannst du aber trotzdem mieten...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"