Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 09:27 Uhr

Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Guten Morgen,


mein täglicher Arbeitsweg führt mich über eine Landstraße, wo es nach einigen km zu folgender Kreuzung kommt: Biege ich nach rechts ab, bin ich direkt im nächsten Ort, fahre ich aber weiter gradeaus auf der Landstraße, stehen da auf beiden Seiten zwei Schilder:
"Werkstraße - Benutzung auf eigene Gefahr"
Dieses Stück ist rund 1,5 km lang und schnurgrade. Dort stehen dann abwechselnd 50er und 70er Schilder.
Nun meine Frage: Da die Straße ja privat ist, darf dort die Polizei bzw. das O-Amt dort blitzen? Ein Bekannter von mir meinte nein, da dort nur die Firma deren Straße das ist das Sagen hätte. Aber manchmal seh ich da morgens Streufahrzeuge von der Stadt... hmm.
Weiß da einer genaues drüber?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 11:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

"Solange Schranken oder andere Absperrmittel eine allgemeine öffentliche Nutzung der ''Werkstraße'' nicht verbieten"

Es ist ja nicht verboten da lang zu fahren, wird halt nur drauf hingewiesen dass Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt und dass die Straße in Privatbesitz ist und nicht der Stadt/Land wem auch immer gehört.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
27.02.2008, 19:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Die 50 bzw. 70-Schilder müssen aber auch offiziell angeordnet worden sein, damit geblitzt werden kann. Und das ist bei einem privatem Gelände natürlich nicht immer der Fall.

Gruß,
fraktum

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Überholen

Zum Halten und Parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird