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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.11.2007, 15:34 Uhr

Frage zu Schild: Licht einschalten!

Hallo Zusammen,

ich habe gerade folgendes Schild gesehen:

Großes weißes Rechteck, im oberen Bereich ein rot umrandetes Dreieck mit einem Ausrufungszeichen darin und darunter der Text: Unfallträchtige Strecke! Licht einschalten!

Frage:
Bedeutet das, daß auf dieser Strecke Lichtpflicht auch am Tage herrscht?

Danke für die Antwort.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
01.11.2007, 16:30 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

P.S. Ich fahre auch bei Dämmerung, Regen, Nebel und Schneefall sowie auf Alleestraßen auch am Tage mit Licht.

Schaltest du dein Licht dann immer an und aus wenn du in bzw. aus einer Allee rein-rausfährst?


Ich schalte grundsätzlich immer das Licht, auch wenn ich Samstags-mittags nur 500m zum einkaufen Fahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.11.2007, 16:33 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

Hallo,

ich schalte das Licht auch immer an, wenn ich die Strecke befahre.

Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob es auf dieser Strecke vorgeschrieben ist, mit Licht zu fahren, so wie bei Tunnels mit dem neuen Tunnelzeichen auch.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.11.2007, 16:45 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

»Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob es auf dieser Strecke vorgeschrieben ist, mit Licht zu fahren, ...«

Nein, denn ein Gefahrzeichen (auch mit Zusatzzeichen) kann nicht die Vorschriften zur Beleuchtung ändern. Es ist also nur als Empfehlung zu verstehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
01.11.2007, 17:47 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

halte ich auch so, leider habe ich noch nicht das sogenannte Tagsparlicht.
Dadurch kann man den einen oder anderen Liter Diesel sparen.

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