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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cesky
12.10.2007, 17:47 Uhr

Fahren gegen Einbahnstraße

Hallo erstmal,
Ich bin heute gegen eine Einbahnstraße gefahren, jedoch wusste ich dies nicht ( dumm ist nur das diese direckt um die Ecke bei mir Zuhause ist).
Es ist eine sehr breite Straße, daher dacht ich mir kannst dalang fahren, weil ich einen Parkplatz gesucht habe. Es kam mir eine Histerische Frau entgegen mit Lichthupe und Schrie im Auto rum, ich Parkte meins und stieg aus, ich konnte aber noch beobachten wie sie mein Nummernschild notierte.
Ich bin noch auf Probezeit, wird dies irgendwelche Strafen als folge haben?!
( Das Auto ist auf meine Mutter gemeldet)
MFG
Cesky

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.10.2007, 17:58 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Wenn niemand gefährdet oder behindert wurde, würde es bei einem Verwarngeld von 20 Euro bleiben.
Auf wen das Fahrzeug gemeldet ist, ist grundsätzlich egal, in Deutschland kann nur der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden.
Das bedeutet dann allerdings natürlich auch, daß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden muß. Mit dem Kennzeichen alleine kann die gute Frau also nichts anfangen, eine detaillierte Fahrerbeschreibung müsste sie mindestens haben, damit eine Anzeige Erfolg hat.

Also, keine großen Sorgen machen, viel kann nicht passieren.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cesky
12.10.2007, 18:00 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Ja gut wenns nur 20 € wären, wär ich mit einverstanden, war halt dumm von mir.
Die Straße war sehr breit also konnte niemand gefährdet werden, ich bin auch extra langsam gefahren, da ich ausschau nach einem Parkplatz gehalten hab.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
13.10.2007, 15:36 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Wie kann man gegen eine Einbahnstrasse Fahren?

Ist sie heile geblieben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
13.10.2007, 18:21 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Vielleicht hat er ja einfach ein Schild übersehen. Oder aber das Schild fehlte, das ist mir auch schon einmal passiert. Ich wurde allerdings sehr höflich von einer Anwohnerin darauf hingewiesen, dass ich mich in einer Einbahnstraße befinde.
Bin dann extra noch einmal zurückgefahren um zu gucken ob da ein Schild steht. War aber definitiv keins da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.10.2007, 23:15 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Danke Peg, das ist mir schon bewusst. Da war auch kein rundes Schild :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren