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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heinz86
04.08.2007, 23:01 Uhr

Aufbauseminar erledigt dann Unfall

Hallo!

Während meiner Probezeit habe ich die Vorfahrt missachtet, so dass es zum Unfall kam. Hierfür bekam ich ein saftiges Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, so dass ich also auch an einem Aufbauseminar teilnehmen musste. Dies tat ich dann auch, durfte also weiterfahren. Die Probezeit hat sich ja nun auch auf vier Jahre verlängert.

So, nun kamm es jedoch noch einmal zum Unfall, wieder ging es um das Missachten der Vorfahrtregelung. Es gab also wieder Punkte. Beim zweiten Unfall, also nachdem ich bereits das Aufbauseminar besucht hatte, wird einem ja empfohlen, an einer MPU teilzunehmen, Pflicht ist es jedoch nicht; so sagte mir es zumindestens meine Fahrschule. Also kann ich ja ruhigen Gewissens ordentlich weiterfahren.

Jetzt hat mich allerdings vorgestern ein Polizist angehalten und wollte meinen Führerschein sehen. Diesen hatte ich allerdings nicht dabei, so dass ich ein Verwangeld aufgebrummt bekommen habe in Höhe von 10 €.

Meine Frage: Kann mir jetzt etwas passieren, da ich ja nun nach dem Aufbauseminar schon einen Unfall hatte, nachdem mir ja nichts passiert ist rein Führerscheintechnisch, und jetzt auch noch das Verwangeld wegen des nicht Mitführen meines Führerscheines? Das Verwarngeld habe ich ja bezahlt, aber muss ich jetzt wieder damit rechnen, dass ich den Führerschein eventuell sogar abgeben muss oder an einer MPU teilnehmen muss?

Vielleicht kann mir ja jemand genauer sagen, was passiert, wenn man schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, danach noch einen Unfall und eben die Sache mit dem vergessenen Führerschein hatte.

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Heinz86

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04.08.2007, 23:58 Uhr

zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall

Alles klar, danke Nina für die schnelle Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heinz86
05.08.2007, 00:20 Uhr

zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall

Hat noch jemand eine ergänzende zweite Meinung? Obwohl, der Beitrag von Nina war ja super fix und auch ausührlich :-)!

Danke schon mal!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge