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 Sphinxeinstein
28.07.2007, 16:04 Uhr
Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen
Hallo,
meine Frau bekam vor ein paar Tagen ein Schreiben des "Regierungspräsidium Kassel". Sie soll wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes (Überschreitung 29 km/h) einen Zeugensbogen zurück senden.
Im Anschreiben steht wörtlich:
... "Ansonsten senden Sie bitte den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da ansonsten weitere Ermittlungen .
ich war der Fahrer, wenn geplitz hat ,wo Der Falle war,ist die Streck von 50 auf 30Km/h umgestellt, da ist ein Größe Restaurant, und vermute irgendwie Beziehung zu haben, das gleich davor auf 30 Zone umzustellen, und gleich auch ein Radar.
was kann ich tun
Vielen Dank für Eure Antworten.

 123Flubber
28.07.2007, 16:14 Uhr
zu: Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen
Du erstmal recht wenig - deine Frau kann den Zeugenfragebogen ausgefüllt zurück senden oder von ihrem "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch machen.
D.h. sie muss dich als Ehemann (auch Verwandte bis 2. Grades) nicht belasten. Es könnte jedoch auch dann Anlass für die Behörde sein, dich als Fahrer zu vermuten und weitere Ermittlungen anzustellen.
Ein Freifahrtsschein ist das "Verweigern der Auskunft" daher leider nicht.
Gute Fahrt,
Flubber
 durbanZA
28.07.2007, 17:44 Uhr
zu: Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Wenn Deine Frau den Bogen nicht beantwortet, ist es an der Behörde, den Fahrer ausfindig zu machen. Dazu hat sie 3 Monate Zeit.
Die Chancen, um die Strafe herumzukommen, stehen allerdings selbst bei Ignorieren des Zeugenbefragungsbogens denkbar schlecht, der der Schluß auf den Ehemann ziemlich nache liegt.
Aus welchem Grund die 30 km/h angeordnet sind, spielt für die Strafe keine Rolle.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt falsch?

Der helle Pkw
Der dunkle Pkw
Beide Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
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