Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elkas
04.07.2007, 00:28 Uhr

Geschwindigkeitsmessung

Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Geschwindigkeitsmessungen. Dürfen ab dem Geschwindigkeitsschild direkt dahinter schon Geschwindigkeitsmessungen stattfinden oder muss zwischen Schild und Blitzer ein bestimmter Abstand zwischen sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.07.2007, 05:12 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

Wie groß?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
04.07.2007, 19:40 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

Hör ich zum ersten Mal. Bei uns gibt es eine Stelle, da wird etwa 10 m nach dem Ortschild geblitzt. Davor eine Beschränkung auf 70, das Ortsschild ist aber schon von weit sichtbar.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.07.2007, 19:44 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

Es gibt dazu bestimmungen...glaube, dass waren 150 meter oder so...bei Unfallschwerpunkten kann aber davon abgewichen werden!
Offiziell gilt die Beschränkung ab dem Schild...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.07.2007, 23:24 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

Dieses Gerücht hält sich tapfer.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild,. sie ist ab dort einzuhalten und ab dort darf gemessen werden.
Für verschiedene Regionen gibt es zwar interne Richtlinen, welcher Abstand nicht unterschritten werden sollte , diese Richtlinien sind aber keinesfalls verbindlich; gerade bei Gefahrenstellen wird deutlich gemacht, daß es keine Bedenken gegen eine Unterschreitung gibt; und auch an nicht- Gefahrenstellen hat man keinen Anspruch, wenn der Abstand unterschritten wird.

150 Meter wären ja allein innerorts utopisch.
Wie gesagt, verbindliche Richtlinien, auf die man sich berufen könnte, gibt es nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.07.2007, 00:03 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

150 Meter wäre schön. Ich kenne Ortschaften die gar keine 150 Meter lang sind, da bräuchte ich dann gar nicht runterbremsen :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
05.07.2007, 00:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

Es gab doch mal diese Sendung wo Ingolf Lück Rechtsirrtümer aufdeckte. Dort gab es einen Vorschaubeitrag wo die Polizei auch direkt nach dem Ortschild blitzte und sie sagten das sei nicht erlaubt.

Ich bin der Meinung das mein Fahrlehrer mir sagte das erst nach 50m geblitzt werden dürfte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.07.2007, 00:44 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

» Es gab doch mal diese Sendung wo Ingolf Lück Rechtsirrtümer aufdeckte. «

Na, wenn Ingolf Lück das sagt... ;)

Zeig mir ne Quelle, dann lenke ich ein :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.07.2007, 18:05 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessung

und ich lenke mit.
@kahleberger
es sind genau 0,1 mm.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

Auf das Ende einer Autobahn

Auf den Anfang einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken