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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Grufti
24.06.2007, 12:42 Uhr

Fahrerlaubnis

Ich bin 50 habe eine Simson S 50 B.
Darf ich dieses Moped ohne Führerschein fahren?
Dai ch vor dem 1.04.1965 bin ich der Meinung das ich dieses Moped ohne Führerschein fahren darf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
24.06.2007, 18:12 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Hallo Grufti,

es kommt nicht auf dein Geburtsdatum an, sondern darauf, wann du deinen Führerschein (alte Klasse 3) gemacht hast. Vor dem 01. April 1980 gemacht, darfst du Mopeds bis 125 ccm Hubraum fahren... und natürlich alles, was noch kleiner ist.

Allerdings weiss ich nicht, ob du für eine Simson S 50 B überhaupt eine Fahrerlaubnis brauchst.

Ich glaube, wenn du noch bisher garkeinen Führerschein hast, musst du erst eine Mofaprüfbescheinigung machen.
Nichts genaues weiss ich nicht ;-)

Bestimmt meldet sich bald jemand, der besser Bescheid weiss.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
24.06.2007, 18:23 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Mofa-Klasse .
Maximal 50ccm , max 25km/h gilt nach wie vor .
Derart kann man sich fortbewegen , wenn man 15 oder älter ist .
Personen , die vor dem 01.04.65 geboren worden sind , dürfen sich direkt draufsetzen , man benötigt keine Art von Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung , einfach losfahren .
Alle , die jünger als die o.a. sind , benötigen eine Prüfbescheinigung ( DAS ist ist
KEIN FÜHRERSCHEIN !!!) . Die kostet ca 50€ und kann sogar an der Schule gemacht werden . Auch Fahrschulen und der TÜV bieten diesen Service an , allerdings häufig deutlich teurer !!!
Diese Klasse wird nicht nur von vielen Jugendlichen (gezwungenermaßen ) genutzt , sondern auch von vielen Personen , die ihren Autoführerschein verloren haben und vor dem 01.04.65 geboren worden sind , weil man so trotz Suff und Raserei weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen kann , wenn auch ziemlich langsam .
Ich halte diese Gesetzeslücke für fatal , weil ich erlebt habe , wie einige Personen das ausnutzen und die Allgemeinheit gefährden , ohne dafür führerscheinrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können . Aber so ist das halt , wo Licht ist , da ist auch Schatten .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2007, 19:59 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Nur um es nochmal zusammenzufassen:

Vor dem 1.4.1965 geboren: Mofa (einsitzig, bis 25 km/h) darf ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung gefahren werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.06.2007, 22:16 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Die Simson S 50 B ist ein Kleinkraftrad. Man braucht also Klasse M oder die alte Klasse 5.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
24.06.2007, 23:27 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Oder er muss das Gefährt auf ein Geschwindigkeit Vmax.25km/h drosseln.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen?

Sicht- und Wetterverhältnisse

Persönliche Fähigkeiten

Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite