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 holly
13.06.2007, 21:08 Uhr
Alkohol
Darf ich nun als 17-jähriger fahranfänger noch eine gewisse alkoholmenge trinken oder nicht(alkoholfreies bie beispielsweise)?
 carhol
13.06.2007, 21:50 Uhr
zu: Alkohol
der verstand sagt nein, das gesetz aber leider noch ja.
holger
 Malte
13.06.2007, 22:41 Uhr
zu: Alkohol
In der Probezeit 0,00 Promille und unter 21 auch 0,00 Promill. Egal, ob man in der Probezeit ist oder nicht.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 minho
13.06.2007, 22:44 Uhr
zu: Alkohol
Soll die 0,0-Promille-Grenze nicht erst im August kommen?
 Malte
13.06.2007, 22:49 Uhr
zu: Alkohol
Ja, dass kann sein :) aber ich würde in der Probezeit aber dennoch nicht mit Alkohol fahren.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-a
lkohol.php
gruß
Malte
 carhol
13.06.2007, 22:55 Uhr
zu: Alkohol
>> Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.<<
tue ich.
siehe erstes posting.
holger
 Malte
13.06.2007, 22:56 Uhr
zu: Alkohol
ja danke holger :)
muss halt jeder wissen, wie er es macht :)
gruß
Malte
 Volltreffer
13.06.2007, 23:19 Uhr
zu: Alkohol
hollys Frage könnte man durchaus so interpretieren, daß er oder sie oder es Fahren und Trinken nicht trennen kann.....grübel...
Hollylein, watt willste nu, fahrender Trinker oder trinkender Fahrer sein?
 Lambo-Benni
14.06.2007, 06:19 Uhr
zu: Alkohol
Also Du darfst trinken, sobald Du 18 bist sogar uneingeschränkt. Aber lass das Auto stehen!
 Efreet
14.06.2007, 06:42 Uhr
zu: Alkohol
Ich kann solche fragen schon verstehen. Wir wissen zwar alle, oder sollten es wissen, dass man mit Alkohol im Blut nicht an das Steuer eines Autos sitzen sollte.
Wir haben nun Grillsaison, das sitze zumindest ich auch mal Sonntags Abends draussen und trinke Wein oder ein Bierchen.
1 Promill hat man schnell intus, da muss man gar nicht so viel trinken. Wenn ich nun 8 Stunden später wieder aufstehen müsste und auf mein Auto angewiesen bin um zur arbeit zu kommen dann kann man verstehen wieso, so etwas gefragt wird.
Da du aber erst 17 bist fällt dieser Punkt weg. Also lieber laufen.
So mach ich das auch. Letztes Wochenende habe ich genau gewusst, dass ich mal wieder gerne etwas mehr trinken will, also habe ich einen kleinen Spaziergang von 5km gemacht und habe das Auto stehen lassen. So einfach ist das ;)
 Lillie
14.06.2007, 08:38 Uhr
zu: Alkohol
naja, die Frage war, ob alkoholfreies Bier möglich sei! Das kannst Du bestimmt trinken - der Alkoholanteil ist so minimal, der ist sicherlich erst nach mehreren Gläsern überhaupt nachweisbar, daher unbedenklich.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Es kommt
- eine starke Steigung
- eine scharfe Rechtskurve
- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt
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