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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
03.06.2007, 15:24 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Hallo ich hab jetzt einen Monat Fahrverbot vom Gericht bekommen wegen einer Straftat die im Auto statt gefunden hat.
Ich bin aus der probezeit raus aber zu der Straftat war ich noch in der probezeit.
Das heisst denk ich mal das ich ein Aufbauseminar machen muss.
Ich krieg in 2 Wochen meinen Führerschein wieder. meine frage ist ob ich bis zum Zeitpunkt des Aufbauseminars meine Führerschein behalten darf oder ihn direkt wieder abgeben muss.
Bitte um Antwort. Danke schonmal

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03.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Aufbauseminar HIlfe!!!

Du darfst die Fahrerlaubnis behalten. Wenn Du ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht besuchen solltest, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
04.06.2007, 18:18 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung