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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
21.05.2007, 04:01 Uhr

Unfall, noch in Probezeit

Hallo, hatte am Freitag einen Autounfall. War außerorts an einer Kreuzung mit Vorfahrt achten, habe abgebremst, war im 1. Gang habe geschaut und durch die tiefstehende Sonne niemanden gesehen, losgefahren und schon was passiert. Dem anderen ist Gott sei Dank nichts passiert nur die beiden Autos sind totalschaden. Polizei war natürlich da und hat den Unfall aufgenommen. Der andere Autofahrer macht keine Anzeige wegen Personenschaden aber ich krieg ne Anzeige wegen Ordnungswiedrigkeit meinte der Polizist. Er wusste aber auch nicht so genau was auf mich zukommt, da ich noch in der Probezeit bin. Habe mir sonst noch nie was zu Schulden kommen lassen. Muss ich mit Aufbauseminar oder Führerscheinentzug rechnen?

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21.05.2007, 09:29 Uhr

zu: Unfall, noch in Probezeit

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die gute: Deine Fahrerlaubnis ist unmittelbar nicht in Gefahr.

Die Schlechte: Due hast einen Verkehrsunfall in Folge einer Vorfahrtsverletzung verschuldet. Das ist ein A- Verstoß und zieht 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg nach sich. Ferner wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert; ein Aufbauseminr wird angeordnet werden.

Beim dritten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung