Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern driver1985
17.04.2007, 16:17 Uhr

Mofa klasse M

ja hallo auch
mal ne kurze frage;
mit dem normalen auto klasse b darf man doch klasse m fahren die aber eingeschränkt ist denn mit der darf man doch nciht über die auto bahn oder ist das falsch.
bitte um antwort danke schon mal im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
17.04.2007, 16:26 Uhr

zu: Mofa klasse M

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.


Du darfst also schon auf Grund der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht auf die Autobahn

Jan

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Nicht auf seinem Recht bestehen

Mit Fehlern anderer rechnen

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen