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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr

Alkohol in de Probezeit!

Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr

zu: Alkohol in de Probezeit!

Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.

Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da   Tse...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich