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corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr
Alkohol in de Probezeit!
Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?
Danke
#121846
Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr
zu: Alkohol in de Probezeit!
Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.
Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da Tse...
#121847
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Es zeigt an, wie geparkt werden muss
Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt
Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- in keinem Fall vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte
Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?
Sie sehen und hören oft schlechter als andere
Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein
Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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