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14.02.2007, 11:27 Uhr

Probezeitbeginn bei FS mit 17

Hi!

Hab letztes Jahr am 13. April meinen FS mit 17 gemacht und da eben am selben Tag meine Bescheining beim Landratsamt abgeholt. Mein Lehrer wusste damals selbst noch nicht genau, ob nun meine 2 Jahre Probezeit am 13.4.06 in Kraft getreten sind oder ob die 2 Jahre erst ab meinem 18. Geburtstag begonnen haben? Sonst wäre ja praktisch am 13. April diesen Jahres schon ein Jahr Probezeit um.

Danke für die Antworten.

LG

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14.02.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitbeginn bei FS mit 17

deine pz hat am 13.04.06 begonnen und ist am 14.04.08 0 uhr zu ende.
es sei den, du begehst einen a oder mindestens 2 b-verstösse.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt