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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
06.02.2007, 20:24 Uhr

Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Hallo,

ein Kumpel von mir hatte vor etwa zwei Wochen einen Unfall, da er vermutlich eingeschlafen ist und frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen ist. Das ganze geschah innerorts. Die Autos haben so weit ich weiß beide einen Totalschaden, allerdings gab es keinen Personenschaden.
Heute hatte er nun eine Vorladung zur Polizei, wo ihm mitgeteilt wurde, dass der Fall dem Staatsanwalt übergeben wird und er von einer Geldstrafe und Führerscheinentzug ausgehen kann.
Ist diese Information richtig, und, wenn ja, wie lange wird er keinen Führerschein mehr haben?

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06.02.2007, 22:14 Uhr

zu: Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Das lässt sich pauschal so nicht sagen, weil wir ja nicht wissen, welcher Vorwurf ihm gemacht wird.
Da ist viel möglich, von einem Fahrverbot bis zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 315c StGB. Wurde da nichts konkreteres gesagt?

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06.02.2007, 22:37 Uhr

zu: Unfall in Probezeit, Führerschein weg?

Der Vorwurf lautet: "Körperliche Mängel mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr".

Wohl er Schlafmangel.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Eine Tasse Tee

Eine Tasse Kaffee

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung