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 peugeot206cc
05.01.2007, 20:29 Uhr
Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern
Hallo, wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt wann ein Blitzer verfällt?! Beim ersten Mal war es am 14.Okt 2006 und ich habe bis heute noch keinen Bescheid. Da bin ich ausserhalb geschl. Ort ca. 30-35 zu viel gefahren. Wenn doch noch was kommen sollte, wie verhalten sich dann nachfolgende Blitzer?
Das zweite Mal war es kurz vor Weihnachten, ausserhalb geschl. Ort in einer 70er Zone mit ca 90-95 kmh(20-25 zu viel) geblitzt worden, und nun heute in einer 70er Zone mit ca 80-85 kmh(10-15kmh zu viel)
Bin nicht mehr in der Probezeit oder so, und mein Punktekonto ist auf Null.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß peugeot206cc
 Schneemann27
05.01.2007, 20:37 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blit
Du solltest deinen Fahrstil ändern.
Schau hier: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
 peugeot206cc
05.01.2007, 21:08 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern
Genau das habe ich mir gedacht:-))
vielen dank für den guten Rat.
dachte eingentlich an eine Antwort die mir wirklich weiterhilft.
steht denn unter dem Link auch wann die Frist abläuft bzgl. des ersten Blitzers vor drei monaten?
 Schneemann27
05.01.2007, 21:34 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blit
Zum Ablauf der Frist:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/verkehrord.h
tml
oder der hier:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=3
Vielleicht hast du aber Glück und musst nach Abzug des Toleranzbereiches nur die jeweilige Geldstrafe zahlen (für die drei Blitzer). Denn Verwarnungsgelder werden nicht ins Verkehrszentralregister (Flensburg eingetragen.
 ursprung_aller_dreistigkeit
05.01.2007, 22:00 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern
ah, wieder so ein thema, dass bei einigen die halsschlagadern anschwellen lässt. ;)
übrigens: die verjährungsfrist für solche sachen beträgt drei monate. also um das ding aus dem oktober bist wohl noch mal drumherum gekommen.
so gesehen, könntest du eigentlich nur noch für das zweite ding von vor weihnachten ernsthaft bestraft werden, da das dritte "nur" ein verwarnungsgeld nach sich zieht. habe bisher auch von keinen ernsthaften konsequenzen gehört, wenn man mehrmals hintereinander geblitzt worden ist.
falls dich bis zum fälligkeitsdatum des ersten dings doch noch post erreichen sollte, dann kannste gut nen monat laufen. aber frische luft ist gesund.
in diesem sinne
stay cool
 Crashkid 
07.01.2007, 13:26 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern
Hey,
Ich weiß nicht genau wie das mit mehrmaligem Blitzen ist, aber mein Daddy musste mal seinen FS für einen Monat abgeben weil er innerhalb von 6 Monaten 2 mal mit mehr als 25 km/h zu viel geblitzt wurde.
In dem Schreiben stand sowas wie "behaarliche Pflichtverletzung" oder so.
Aber sollte bei dir ja egal sein weil das erste wie gesagt verjährt sein sollte:-))
mfg Crashkid
 durbanZA
07.01.2007, 14:31 Uhr
zu: Folgen bei mehrmaligem (3x innerhalb von 4 Monaten) Blitzern
Die beharrliche Pflichtverletzung kommt zum Tragen bei zwei mal mehr als 25 km/h innerhalb von einem Jahr. Dann wird ein Monat Fahrverbot angeordnet.
:) Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
Warnzeichen geben und den Lkw überholen
Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten
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