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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.12.2006, 09:20 Uhr

Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Hallo Ihr,

am Freitag fuhr ein runtergekommenes Auto vor mir und ich staunte nicht schlecht, als ich auf das Nummernschild schaute.

Der Fahrer hatte feinsäuberlich den Mittelteil des Nummernschildes mit einem Aufkleber abgeklebt.

Ich kann mir schon denken, dass er sich damit einfach Geschwindigkeitskontrollen entziehen will.
Was ist denn in so einem Fall vorgesehen, wenn der mit überklebtem Nummernschild erwischt wird?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
03.12.2006, 11:20 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Du hast aber auch immer wieder merkwürdige Fragen! Wieso interessiert Dich denn das? Möchtest Du selbst auch mit abgeklebtem Kennzeichen durch die Gegend fahren? Kennst Du jemanden, der das vorhat? Möchtest Du den Typen, falls Du ihn noch einmal siehst, ermahnen? Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Reine Neugier? Das kann ich mir so langsam echt nicht mehr vorstellen...

Sei's drum, das Kennzeichen ist eine URKUNDE und darf selbstverständlich nicht verändert werden!!! Wenn Du mit manipuliertem Kennzeichen erwischt wird, blüht Dir mächtig ärger....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.12.2006, 11:58 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Nein, es hat mich einfach geärgert. Natürlich geht es mich nichts an und ich spiele hier auch nicht den Ermahner.

Aber mit so einem Verhalten könnte der ja einfach Unfallflucht machen und was hätte man von ihm? So gut wie nichts.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2006, 19:14 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

In Frage kommen hier § 22 StVG "Kennzeichenmissbrauch" und § 267 StGB "Urkundenfälschung". In diesem Fall dürfte der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein, weil es hier eine Verfälschung ist, und nicht nur eine Unkenntlichmachung.
Das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
03.12.2006, 21:19 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Da fahr ich doch lieber ganz ohne...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2006, 21:29 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Das ist dann "nur" Kennzeichenmissbrauch ... also nur Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

18 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann hier das Rechtsabbiegen gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-107-B

Weil Ihr Fahrzeug bei zu schnellem Abbiegen ins Schleudern geraten kann

Weil Fahrzeuge, die aus der Seitenstraße kommen, beim Abbremsen ins Schleudern geraten können

Weil Sie sonst möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten können, wenn Fußgänger die Seitenstraße überqueren