Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr Satan
20.11.2006, 11:38 Uhr

Probezeit ja oder nein?

Hallöchen!

Habe heute meine prakt. Prüfung der Klasse B bestanden.

(Bor, was bin ich froh...)

1998 (mit 16 Jahren) hab ich die Klasse 1b heute A1 gemacht > ist auch auf dem Führerschein eingetragen.

Nun zu meiner Frage:

Hab ich jetzt eigentlich nochmal 2 Jahre Probezeit oder gilt die Probezeit nur bei dem ersten Führerschein, den man macht.

Wär nett, wenn sich da jemand auskennt und antowrten würde.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rettungsbär
20.11.2006, 13:15 Uhr

zu: Probezeit ja oder nein?

Hallo!
Dies habe ich auf dieser Website unter dem Punkt Führerschein gefunden....

<Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T).>

Demnach gibt es keine weitere Probezeit viel Spaß beim fahren.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr Satan
21.11.2006, 14:19 Uhr

zu: Probezeit ja oder nein?

Danke für die schnelle Antwort.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen