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14.11.2006, 21:16 Uhr

Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich bin 17 Jahre alt und habe bereits seit 8 Monaten die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen in Begeleitung einer Begleitperson. Am Wochenende möchte ich mein zukünftiges Auto abholen. Wenn ich eine Rote Nummer draufmache (schilder vorhanden), darf ich das Fahrzeug dann normal fahren wenn die Begleitperson dabei ist? Oder gibt es eine Regelung die mir das untersagt? Ich habe in den ganzen Paragraphen nichts gefunden. Bitte helft mir, es ist dringend.  

Danke

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14.11.2006, 21:21 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Steht in Deiner Fahrberechtigung denn drin, dass du nur Kfz der Klasse B mit schwarzen Nummern fahren darfst?

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14.11.2006, 21:36 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

Zitat aus der bescheinigung:

"Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung einer der genannten Personen führen:"

von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :(

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14.11.2006, 21:38 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

sry für doppelpost...
ich weiß eben nicht wie es versicherungstechnisch aussieht bei den Roten Nummer. Deshalb frag ich ja :)

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14.11.2006, 21:55 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

»von Farben oder Kennzeichen steht da nichts :( «

Also wenn bei aller deutscher Gründlichkeit nichts davon drin steht, dann wird es wohl auch keine Rolle spielen.

Viel Spaß mit dem neuen Auto!

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14.11.2006, 22:02 Uhr

zu: Rote Nummer mit >Schein ab 17< fahren

hab ich mir auch gedacht  

danke für die hilfe!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist