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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nilkrokodil
30.10.2006, 17:10 Uhr

Führerschein ab 17 - Beifahrer

Hallo ich habe eine Frage...
Ich mache gerade den Führerschein ab 17 und habe auch bald die Prüfung.
So meine frage ist jetzt mit dem Beifahrer... Also der muss ja mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, was ist denn wenn der mal weg war und die 5 Jahre noch ncih um sind, er ihn aber iegenltich schon weitaus über 5 Jahre hatte?
Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2006, 18:31 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Beifahrer

dann darf er noch nicht mit dir fahren, wenn er über 6 jahre den führerschein hat, trotzdem aber einige zeit nicht hatte, wegen verstoß bsw. darf er noch nicht mit dir fahren. Is ja eigentlich logisch.

mfg
damario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben