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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.10.2006, 18:43 Uhr

Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein...

Hallo,


ich habe mit 17 meinen Autoführerschein gemacht"begleitetes fahren" und am 22 November bekomme ich den richtigen Führerschein.

Jetzt mache ich aber noch nebenbei den Motorradführerschein und ich denke grad darüber nach, was ist wenn ich bis 22 November nicht mit Motorradführerschein nicht fertig werde, wegen irgendwelchen gründen. Dann könnte ich ja meinen richtigen führerschein nicht bekommen, da ja auf diesem außer Klasse B auch Klasse A eingetragen ist. Wie ist des geregelt, bekommt man dann eine bescheinigung, oder ?

Auf dem Kartenführerschein sind ja im Prinzip A un b eingetragen, aber wenn ich A net hab bekomme ich ja net obwohl ich Klasse B besitze net den Führerschein, weil ich ja net Klasse a habe.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.10.2006, 18:58 Uhr

zu: Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein...

Deine Prüfungsbescheinigung für den BF17 gilt ja noch bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag. Bis dahin wirst du ja dann auch die Klasse A bestanden haben.

Falls das nicht der Fall sein sollte (z.B. weil du bei der Klasse A eine Winterpause einlegen willst/musst), dann lässt du dir eben rechtzeitig noch einen seperaten Führerschein ausstellen, in dem nur die Klasse B eingetragen. Dazu ist dann wieder ein Passfoto erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
06.10.2006, 21:58 Uhr

zu: Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein...

in der region hannover läuft das wie folgt:
bF17 beantragen, machen, bestehen und fahren.
die klassen Abegr. und BE dürfen erst 6 monate vorm 18 geburtstag beantragt werden.
der führerschein wird aber bei bF17 schon erstellt, d.h., dass der 18jährige nur tauschen muss.
kommt jetzt noch A und BE dazwischen, dann kann er sich den B-führerschein mit 18 aushändigen lassen und bekommt für A und BE evtl noch ne vorläufige fahrerlaubnis.
ich weiss selber, dass des blöd ist, aber da bF17 immer noch nen modellversuch ist, wird es da noch keinerlei erleichterung geben.
gruss
karsten
pp.: manche behörden werden es vielleicht anders handhaben

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