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18.09.2006, 20:02 Uhr

Mofa- Prüfbescheinigung 2007

Ändert sich 2007 etwas an der Regelung zur Mofa- Prüfbescheinigung (Anpassung an EU- Recht)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.09.2006, 20:58 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

nein, es wird sich nichts ändern.

holger

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19.09.2006, 07:16 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

An welches EU-Recht sollte man da was anpassen? ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mofafahrer
19.09.2006, 09:04 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

z. B. Frankreich:
"cyclomoteur" (max. 45 km/h bbH und max. 50 ccm) sind führerscheinfrei ab 14 Jahren

ob dies auch EU- Recht ist oder wird ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
19.09.2006, 10:05 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

@Mofafahrer

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ja auch kein Führerschein!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2006, 17:18 Uhr

zu: Mofa- Prüfbescheinigung 2007

1. Diese Fahrzeuge sind keine Mofas (dort ist bei 25 km/h Schluss)
2. Sieht das "EU-Recht" für solche Kleinkrafträder vor, dass die Staaten das so regeln könnnen, wie sie wollen. Und in Deutschland heißt das eben Mofa ab 15, Klasse M ab 16. Es gibt also keine EU-einheitliche Vorschrift, woran man hier was anpassen könnte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen