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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Murphy
06.09.2006, 00:34 Uhr

Probezeit A1 - B

Guten Morgen!!!
Ich wohne im schönen Bayern (Nürnberg) und hab mal eine Frage.
Ich hatte 2 Jahre Probezeit - Auto FS war Erstschein.

Ein Kumpel meinte mal, dass ich, wenn ich den A1 mit 16 gemacht hätte
und mit 18 den B, dass ich keine Probezeit mehr gehabt hätte bzw. keine neue mehr draufgekommen wär.

Stimmt das?
Mein kleiner Bruder überlegt momentan, ob er den A1 macht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.09.2006, 00:52 Uhr

zu: Probezeit A1 - B

das stimmt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Murphy
06.09.2006, 17:03 Uhr

zu: Probezeit A1 - B

OK, danke.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen