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 Bürger 
25.08.2006, 18:23 Uhr
Halten oder Parken ?
Darf in einem ausgewiesenen Parkstreifen 3 Minuten ohne Parkschein gehalten werden?
 Georg_g
25.08.2006, 18:57 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
Nein, es sei denn, du würdest be- oder entladen, ein- oder austeigen. Dann darf sogar länger als 3 Minuten gehalten (geparkt) werden.
 Georg_g
25.08.2006, 20:25 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
Echt? Man darf da nicht mal drei Minuten halten? Kannst du mir mal den § sagen, damit ich es nachlesen kann?
 Georg_g
25.08.2006, 20:26 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
Klar, das steht in § 13 StVO. Den kannst du dir aber selber raussuchen, oder? Ich will dir ja nicht die ganze Arbeit abnehmen.
 tolu
26.08.2006, 02:22 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
vielleicht sollte mal geklärt werden, ob der TE mit "halten" halten im sinne des gesetzes meint, oder doch eher ein parken vorliegt.
danach ist noch genug zeit sich der meinung von xy anzuschliessen.
 Georg_g
26.08.2006, 04:10 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
»vielleicht sollte mal geklärt werden, ob der TE mit "halten" halten im sinne des gesetzes meint, oder doch eher ein parken vorliegt.«
Hmm, versuchen wir es mal mit Logik in Verbindung mit StVO-Kenntnissen:
Im Ausgangsbeitrag ist von "3 Minuten halten" die Rede. Selbst wenn hier halten und parken verwechselt worden wäre, sind 3 Minuten zunächst mal nur ein Halten.
Dann gibt es da den Spezialfall, dass jemand sein Fahrzeug verlässt und sich räumlich davon entfernt. Dann wäre es auch bei Einhaltung der 3-Minuten-Frist ein Parken. Wenn aber doch schon das Halten verboten ist - was ich ja in meinem ersten Beitrag schrieb - dann ist doch das Parken erst recht verboten. Oder kennst du einen Fall, wo man nicht halten, aber doch parken darf? Einen solchen Fall kann es ja nicht geben, weil dem Parken immer ein Halten vorausgeht.
»danach ist noch genug zeit sich der meinung von xy anzuschliessen.«
OK, dann mach das jetzt. Huldigungen, Lobpreisungen, Ehrerbietungen, Sach- und Geldpreise sind stets willkommen!
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
Wenn man einen schlechten Tag erwischt hat, liegen die Politessen auf Lauer und sind schon am Fahrzeug, wenn man auf dem Weg zum Parkscheinautomaten ist. Dann kann man natürlich die Frage stellen, wie lange darf ich ohne Parkschein parken? ;-)
 Pe
26.08.2006, 11:39 Uhr
zu: Halten oder Parken ?
Und wenn ich zum Beispiel eine Pizza ausliefere? Gilt das als Be-und Entladen und darf ich dann dort ohne Parkscheibe rumstehen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
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