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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bürger
25.08.2006, 18:23 Uhr

Halten oder Parken ?

Darf in einem ausgewiesenen Parkstreifen 3 Minuten ohne Parkschein gehalten werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2006, 18:57 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

Nein, es sei denn, du würdest be- oder entladen, ein- oder austeigen. Dann darf sogar länger als 3 Minuten gehalten (geparkt) werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2006, 20:25 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

Echt? Man darf da nicht mal drei Minuten halten? Kannst du mir mal den § sagen, damit ich es nachlesen kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2006, 20:26 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

Klar, das steht in § 13 StVO. Den kannst du dir aber selber raussuchen, oder? Ich will dir ja nicht die ganze Arbeit abnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.08.2006, 02:22 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

vielleicht sollte mal geklärt werden, ob der TE mit "halten" halten im sinne des gesetzes meint, oder doch eher ein parken vorliegt.
danach ist noch genug zeit sich der meinung von xy anzuschliessen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.08.2006, 04:10 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

»vielleicht sollte mal geklärt werden, ob der TE mit "halten" halten im sinne des gesetzes meint, oder doch eher ein parken vorliegt.«

Hmm, versuchen wir es mal mit Logik in Verbindung mit StVO-Kenntnissen:

Im Ausgangsbeitrag ist von "3 Minuten halten" die Rede. Selbst wenn hier halten und parken verwechselt worden wäre, sind 3 Minuten zunächst mal nur ein Halten.

Dann gibt es da den Spezialfall, dass jemand sein Fahrzeug verlässt und sich räumlich davon entfernt. Dann wäre es auch bei Einhaltung der 3-Minuten-Frist ein Parken. Wenn aber doch schon das Halten verboten ist - was ich ja in meinem ersten Beitrag schrieb - dann ist doch das Parken erst recht verboten. Oder kennst du einen Fall, wo man nicht halten, aber doch parken darf? Einen solchen Fall kann es ja nicht geben, weil dem Parken immer ein Halten vorausgeht.

»danach ist noch genug zeit sich der meinung von xy anzuschliessen.«

OK, dann mach das jetzt. Huldigungen, Lobpreisungen, Ehrerbietungen, Sach- und Geldpreise sind stets willkommen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

Wenn man einen schlechten Tag erwischt hat, liegen die Politessen auf Lauer und sind schon am Fahrzeug, wenn man auf dem Weg zum Parkscheinautomaten ist. Dann kann man natürlich die Frage stellen, wie lange darf ich ohne Parkschein parken? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
26.08.2006, 11:39 Uhr

zu: Halten oder Parken ?

Und wenn ich zum Beispiel eine Pizza ausliefere? Gilt das als Be-und Entladen und darf ich dann dort ohne Parkscheibe rumstehen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren