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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern The Duke
13.07.2006, 20:50 Uhr

Hätte mal eine ziemlich knifflige Frage zu FS ab 17!

Hallo Leute,
also, gestern hab ich es geschafft. Hab meine Praxisprüfung bestanden. Gemacht hab ich den FS ab 17 der ja auch die Klassen M, S und L beinhaltet.
Hab mir auch schon en Roller besorgt, damit ich von 17 bis 18 wenigstens damit unabhängig rumdüsen kann, ohne dass meine Mutter dabei sein muss, wie es beim Auto ja leider ist.
Jetzt ist es aber so, dass ich leider Gottes erst am 06.08 Geburtstag habe und 17 werde.
Wenn ich dann 17 bin, kann ich mir ja diesen "FS" abholen gehn(ist ja kein echter FS sondern lediglich so eine Prüfbescheinigung auf der halt irgendwas von FS ab 17 Klasse B drauf steht)
Wie ist des jetzt für bei den anderen Klassen, die bei dem FS der Klasse B mit inbegriffen sind (M, L und S). Bekomm ich für die einen richtigen Führerschein ausgestellt? Diese sind ja alle schon ab 16 Jahren frei.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Meint ihr dass es möglich ist, zum Landratsamt/Anmeldestelle oder wie auch immer diese Institution heißt zu gehn und mir schonmal vorab (vor meinem 17 Geburtstag) einen echten FS für diese Klassen ausstellen zu lassen, da ich ja berechtigt bin, diese Klassen ganz normal und ohne irgendwelche Auflagen mit 16 zu fahren?
Würd mich wahnsinnig freuen, wenn mir darauf jemand eine Antwort geben könnte, da ja momentan TOP Wetter ist und ich die 4 Wochen bis zu meinem Geburtstag schon gerne Roller fahren würde!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
13.07.2006, 21:42 Uhr

zu: Hätte mal eine ziemlich knifflige Frage zu FS ab 17!

Also ich hab keine Ahnung ob das geht aber ich würde einfach mal da beim Landratsamt/Anmeldestelle anrufen und fragen, denn fragen kostet ja nichts und die sind wohl die einzigen die dir wirklich 100% sagen können ob das geht. Ich denke schon dass eigentlich möglich sein müsste weil mit dem FS ab 17 darf man ja auch nicht ins Ausland fahren, mit Klasse M etc. aber schon, alleine deshalb könntest du dir ja schon einen Kartenführerschein ausstellen lassen, die Frage ist natürlich nur wieviel dich das dann kostet. Also ruf einfach mal an und frag nach, die können dir sicher weiterhelfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen