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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.07.2006, 15:12 Uhr

zu: Bundesstraße mit Beschleunigungsstreifen

Man gibt dann kräftig Gas, wenn man abschätzen kann, dass man damit ohne nennenswerte Behinderung eines anderen einfädeln kann. Das hat derjenige, der dir fast reingefahren ist, wohl nicht beachtet.

Findet sich keine Lücke, geht man vom Gas und muss evtl. auch am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten. Die Horrorszenarien, die dabei gerne geschildert werden (ein anderer fährt auf) kann man getrost vergessen.

Merke: Dass ein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist, heißt nicht, dass man einen Anspruch darauf hat, ohne anzuhalten einfach weiterzufahren. Man muss die Vorfahrt gewähren, und der Beschleunigungsstreifen dient nur als Einfädelhilfe.

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13.07.2006, 17:09 Uhr

zu: Bundesstraße mit Beschleunigungsstreifen

Dann quetsche ich mich nicht ohne Rücksicht auf Verluste irgendwo dazwischen, sondern reduziere meine Geschwindigkeit sofort in der Hoffnung, dass ich nicht ganz anhalten muss, sondern noch ein wenig Schwung beibehalten kann.

Klappt das nicht, dann halte ich an und warte eine entsprechend große Lücke ab. Wo liegt da eigentlich das Problem? Wenn du an einer normalen Kreuzung Vorfahrt gewähren musst, dann hältst du doch auch und wartest so lange, bis sich eine ausreichende Lücke ergibt.

Wenn ein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist, dann ist das (bezüglich der Vorfahrt) im Prinzip genau so, es ist nur eine Einfädelhilfe, die nach Möglichkeit ein Anhalten verhindern soll. Und das klappt eben auf einer vielbefahrenen Bundesstraße nicht immer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

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