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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Softballboy
04.07.2006, 11:20 Uhr

Blitzen in der Probezeit

Jetzt habe ich mal eine Frage :)

Jemand befindet sich in der Probezeit und wird beispielsweise mit dem auto seiner eltern geblitzt.
Auf dem bild ist er zu erkennen.
Was droht ihm? Ist das Bußgeld auf die Eltern ausgestellt da es ihr wagen ist oder muss der Fahrer (der sich ja in der Probezeit befindet) dafür gerade stehen???
Wenn ja, was kann geschehen?

danke schonmal..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.07.2006, 11:46 Uhr

zu: Blitzen in der Probezeit

Grundsätzlich wird für Ordnungswidrigkeiten der Täter belant, in unserem Fall also der Fahrer. Würde man die Strafe einfach dem Halter auferlegen, so bräuchte man ja keine Photos vom Fahrer machen.
Bei kleineren Tempoüberschreitungen allerdings machen sich die Behörden nicht so viel Mühe, den wahren Täter zu ermitteln. Bei gröberen Verstoßen sehen die Sachbearbeiter aber genauer aufs Bild. Stimmt das nicht mit dem Halter überein, wird der aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Das Bild kann dann zB mit Lichtbildern auf dem Einwohnermeldeamt verglichen werden. Oder es können Nachbarn oder Familienangehörige befragt werden (à la: "Kennen Sie den hier auf dem Bild?")
Die Ordnungsämter sind da recht kreativ :)

Eine Geschwindigkeitsübertretung ist bis 20 km/h relativ unschädlich. Hier werden Verwarnungsgeldangebote gemacht, die keine Auswirkungen auf die Probezeit haben. Interessant wird es ab einer Nettoüberschreitung von 21 km/h: Zusätzlich zu dem Bußgeld und den Punkten wird, ist es der erste gravierende Verstoß des Probezeitlers, die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar, das gerne mal 400- 600 Euro kostet, angeordnet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich