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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 13:13 Uhr

Vatertagstour aufm Fahrrad

Ich habe nen Problem, ich habe letzten Vatertag mit Kumpels ne Tour gemacht und dabei auch viel getrunken. Aufm Rückweg wurde ich dann von der Polizei angehalten und mußte blasen, es wurden immerhin (ca) 1,65Promille. So richtig fahren konnte ich auch nicht mehr, aber habe mir wohl im Suffkopp gedacht: "das passt schon". Es ist nix passiert und ich bin zu dem Zeitpunkt sogar "nur" an nem Park langgefahren.

Ich weiß das man betrunken auch nicht aufm Fahrrad fahren darf, aber trotzdem weiß ich nicht so wirklich womit ich da rechnen muß. Bin zum ersten Mal im Verkehr aufgefallen. Hat irgendwer ne Ahnung was mir bevorsteht oder was ich machen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.06.2006, 22:16 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

"Führerschein weg" stimmt so schon mal nicht, und es finden sich auch noch andere Fehler auf der von Heuschrecke verlinkten Seite. Zwar liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 69 StGB kommt nur bei Kraftfahrzeugführern in Betracht, nicht bei Radfahrern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 23:22 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

@ Georg-g: Dein Wort in Gottes Ohr! Das wäre ja super wenn ich den Lappen nicht abgeben müsste! Danke!

@ Heuschrecke: Laß das mal mit dem anschreiben, das wird so schon teuer genug! So teure Biere hab ich wohl noch nie getrunken! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren