Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern akalit
12.03.2006, 20:19 Uhr

Frage bezüglich Rechnung

Erstmal "hallo" an alle, bin neu hier :)
Ich haette da mal gerne eine Info: in einem Fragebogen ist eine Frage folgendermassen formuliert:

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: - Leermasse 1.900kg; -zulässige Gesamtmasse 2.400kg; - zulässige Anhängelast 1.500 kg; Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen ?
a) 1.200 kg
b) 1.000kg
c) 1.900kg

Laut der Lösungsschablone ist die richtige Antwort b).

Nun meine Frage: Wie komme ich darauf? Mir ist bis jetzt keine Rechnung eingefallen, mit der ich die Antwort nachvollziehen koennte.

MfG,

Akalit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.03.2006, 21:02 Uhr

zu: Frage bezüglich Rechnung

Die Klasse B ist die Fahrerlaubnis für
Kraftwagen bis 3500 kg zGM
und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Fahrersitz.

Mitgeführt werden darf entweder

a) ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

oder

b) ein Anhänger, dessen zGM
1.) nicht grösser als die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs sein darf.
Hierbei darf jedoch
2.) die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.03.2006, 12:42 Uhr

zu: Frage bezüglich Rechnung

Aber Holger! Die zulässige Anhängelast hat doch mit der erforderlichen Fahrerlaubnis nichts zu tun.

»die anhängelast darf 1500 kg nicht übersteigen deswegen nicht 1900kg.«

Das stimmt nicht. Auch an ein Fahrzeug mit einer zul. Anhängelast von 1500 kg darf ich einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 1900 kg anhängen. Ich darf ihn in diesem Fall aber nur bis 1500 kg beladen.

Die zul. Anhängelast hat in den Testbögen mit der Beantwortung der Frage überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein reines Ablenkungsmanöver.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern akalit
14.03.2006, 11:57 Uhr

zu: Frage bezüglich Rechnung

najo auf jeden fall vielen dank fuer die antworten, endlich konnte ich die richtige lösung mal nachvollziehen... und theorie hab ich nu auch geschafft :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten