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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
28.02.2006, 21:41 Uhr

25 km/h autos -->welcher schein?

hallo,

welchen schein braucht man, wenn man diese 25 km/h autos fahren möchte?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
28.02.2006, 21:49 Uhr

zu: 25 km/h autos -->welcher schein?

keinen soweit ich weiß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.02.2006, 22:10 Uhr

zu: 25 km/h autos -->welcher schein?

Das hängt davon ab, ob es sich um den Besitzer einer älteren Fahrerlaubnis handelt oder jemand jetzt erst den Führerschein für ein solches Gefährt erwerben möchte. In letzterem Fall ist die Klasse S erforderlich, wenn das Ding nicht mehr als 50 cm³ Hubraum hat und nicht mehr als 350 kg Leermasse hat. Fehlt eine der Bedingungen, dann ist die Klasse B erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.02.2006, 22:10 Uhr

zu: 25 km/h autos -->welcher schein?

Ich weiß nicht was du mit "25 km/h Autos" genau meinst, aber die dürften unter Klasse S (bis 45 km/h mit Gewichts- und Leistungbeschränkungen) oder Klasse B fallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
28.02.2006, 22:26 Uhr

zu: 25 km/h autos -->welcher schein?

ich meine diese fiat autos die diese 25 km/h aufkleber haben.

dürften mehr als 50 ccm haben...

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.02.2006, 22:35 Uhr

zu: 25 km/h autos -->welcher schein?

...und wiegen auch mehr als 350 kg denke ich ...

Sowas fällt aber nach dem aktuellen Führerscheinrecht trotzdem unter die Klasse B.

Einzige Ausnahme ist die Klasse L175, die Alt-Inhaber mit einem (Westdeutschen) Führerschein (egal welche Klasse), ausgestellt vor dem 1.1.89, erhalten:
Schlüsselnummer 175 bei Klasse L: »Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm«

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